4 Minuten

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 19/10/2018 Nr. 38789

„Steckbriefe 2018“ – Autor RA Holger Schröder

Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Holger Schröder.

Steckbriefe 2018 – Die Serie

Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?

Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.

Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.

Rechtsanwalt Holger Schröder

Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?

Ich muss ungefähr vor rund sechs Jahren im Rahmen einer Internet-Recherche zum ersten Mal auf den Vergabeblog aufmerksam geworden sein. Die Idee eines nur auf das Vergaberecht fokussierten Online-Blogs fand – und finde – ich großartig.

Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?

Der Vergabeblog bietet die Möglichkeit, eine große Anzahl von fachlich interessierten Lesern zu aktuellen Themen kurz und knapp anzusprechen, sich miteinander austauschen und zu vernetzen. Der besondere Reiz liegt für mich zudem darin, ob das für den Blogbeitrag ausgewählte Thema auch tatsächlich in der Vergaberechts-Community Anklang findet, also der Artikel beispielsweise in der Rubrik „TOP 5 Gelesene des Monats“ gelistet wird. Mit Ausnahme des zeitschriftentypischen Fußnotenapparats und Umfangs unterscheidet sich ein Blogbeitrag nicht wesentlich von einem Aufsatz in einer Fachzeitschrift. Ich denke, dass der Großteil der Autoren im Vergabeblog sehr auf die Qualität ihrer Beiträge achtet.

Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?

Ich finde Vorschriften bemerkenswert, die über eine lange „Halbwertszeit“ verfügen und dadurch ihre praktische Notwendigkeit im Vergaberecht nachgewiesen haben. Dazu würde ich beispielsweise § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zählen: Die Norm zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung im Unterschwellenbereich war schon – von eher marginalen Änderungen im Wortlaut mal abgesehen – in der Ursprungsfassung der VOB/A aus dem Jahr 1926 zu finden.

Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?

Bei meinem anwaltlichen Berufseinstieg 1999 kam ich recht schnell mit vergaberechtlichen Themen in Berührung. Mein damaliger Chef war zum einen Beisitzer einer Vergabekammer und zum anderen war das Vergaberecht um die Jahrtausendwende ein praktisch neues Rechtsgebiet, das mich als damaliger Berufsanfänger ziemlich rasch begeistert hat.

Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?

Familie und Freunde stehen in der Freizeit an erster Stelle. Daneben fiebere und leide ich regelmäßig seit langem mit dem „Club“, also dem 1. FC Nürnberg.

Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?

Eine Vereinheitlichung des zersplitterten Unterschwellenvergaberechts in Deutschland würde ich für sehr sinnvoll halten, auch wenn dies politisch schwer durchsetzbar erscheint. Auch wären endlich klare Regeln (Stichwort: Binnenmarktbezug) für die Anwendung des europäischen Primärrechts bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wünschenswert.

[wp_biographia user=“Schroeder“]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert