Das Bundeskartellamt nimmt den Betrieb des Wettbewerbsregisters auf. Mitteilende Behörden und öffentliche Auftraggeber können sich jetzt registrieren.
Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber, die bislang weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen sind, können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister objektiv das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Das Wettbewerbsregister trägt damit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei und stärkt die Compliance bei Unternehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register. Behörden, die von Unternehmen begangene Delikte melden, werden dies ausschließlich auf digitalem Wege tun. Über 30.000 Vergabestellen in Deutschland werden Auskünfte ausschließlich auf digitalem Wege abrufen. Damit ist das Wettbewerbsregister ein wichtiger und zukunftsgerichteter Baustein bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sicherheit hat angesichts der sensiblen Daten des Registers hohe Priorität. Wir erfassen mit dem Register zentral schwerwiegende Wirtschaftsdelikte von Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfahren, welche Unternehmen aufgrund ihrer Verstöße von den Vergabeverfahren auszuschließen sind oder ausgeschlossen werden können. Wir beginnen jetzt mit der Registrierung der Behörden, mit denen wir zusammenarbeiten. Dies sind einerseits die Stellen, die uns Verstöße der Unternehmen mitteilen wie z.B. Staatsanwaltschaften oder Zoll- und Finanzbehörden und andererseits die rund 30.000 öffentlichen Stellen, die in Deutschland Aufträge und Konzessionen vergeben.
Das Bundeskartellamt hatte nach Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes im Juli 2017 einen Aufbaustab eingerichtet, um die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters vorzubereiten. Der Betrieb des Wettbewerbsregisters ist ein komplexes Projekt mit Schnittstellen zu sehr vielen verschiedenen Stellen. Der Aufbau ist eingebettet in die IT-Konsolidierung des Bundes und findet in einer Zeit des digitalen Umbruchs der Verwaltung in Deutschland statt.
Rund 30.000 Auftraggeber auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen voll elektronisch Abfragen bei der Registerbehörde zu dem Bieter stellen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist.
Staatsanwaltschaften und weitere Behörden übermitteln elektronisch Mitteilungen über relevante Verstöße. Dabei hat der Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hohe Priorität.
Das Bundeskartellamt hat zum Aufbau des Registers eng mit IT-Dienstleistern sowie weiteren externen Stellen, u.a. aus dem Bereich der Justiz und der Finanzverwaltung, den kommunalen Spitzenverbänden, dem ITZBund und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammengearbeitet.
Aufgrund der hohen Vertraulichkeit der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hat das Bundeskartellamt beim Aufbau des Wettbewerbsregisters zudem eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammengearbeitet.
In technischer Hinsicht nutzt das Bundeskartellamt bewährte Systemkomponenten von Bund und Ländern, sowie Dienste des ITZBund. Um den Anschluss externer Stellen über Schnittstellen möglichst reibungslos zu gewährleisten, war es wichtig, Standardkomponenten zu verwenden, bei denen am ehesten vorausgesetzt werden kann, dass externe Stellen auch selbst über diese Komponenten verfügen.
Die Übertragung von Mitteilungen durch die Staatsanwaltschaften erfolgt über eine eigens eingerichtete Schnittstelle.
Für die Registrierung und Nutzerverwaltung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber verwendet das Bundeskartellamt das im Bereich der Justiz etablierte Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/ e-Government) sowie zur Übermittlung der Registrierungsanträge das elektronische Behördenpostfach (beBPO), welches ein zentraler Baustein in der elektronischen Kommunikation zwischen Behörden im Rahmen der E-Government-Gesetze von Bund und Ländern ist.
Wesentlicher Baustein des Registersystems ist die E-Akte Bund und deren Anbindung an das Registersystem. Das IT-System Wettbewerbsregister ist das erste Fachverfahren im Bund überhaupt, das an die E-Akte Bund angeschlossen wird.
Mit der Registrierung nimmt das Wettbewerbsregister seinen Betrieb auf.
Die mitteilenden Behörden sind nach der erfolgreichen Registrierung bereit für die Nutzung des Web-Portals zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen. Die Staatsanwaltschaften nutzen zur Mitteilung eine eigens eingerichtete elektronische Schnittstelle. Dabei nutzt das Bundeskartellamt die Kommunikationsinfrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie den Standard XJustiz.
Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) ist am 29. Juli 2017 in Kraft getreten und durch die 10. GWB-Novelle, in Kraft getreten am 19. Januar 2021, geändert worden (weitere Informationen, auch Links zu den Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes).
Weitere Informationen zur Registrierung:
Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind.
Für die Registrierung der Auftraggeber wird sich das Bundeskartellamt nach und nach an verschiedene Gruppen wenden, damit die Anträge möglich zeitnah gebündelt bearbeitet werden können.
Einzelheiten werden auf der Internetseite des Bundeskartellamts mitgeteilt.
Für die Registrierung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber sind die Formulare zu nutzen, die auf der Internetseite des Bundeskartellamts bereitstehen. Dort finden sich auch erklärende Leitfäden zur Registrierung und Nutzerverwaltung.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar. Das BMWi wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar.
Quelle: Bundeskartellamt
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