Dunkel wird es also erst mal nicht in der Hauptstadt: Im Streit um die Vergabe der Berliner Straßenbeleuchtung – Betrieb und Wartung der rund 224.000 Laternen für knapp 13 Millionen Euro jährlich – ist eine Übergangslösung gefunden: Bis längstens zum 30. Juni bekommt nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Vattenfall Europe Netzservice GmbH den Auftrag. Das Berliner Kammergericht hatte mit Beschluss vom 31. August (Az. 2 Verg 6/09) die Vergabe des Auftrages an dieses Tochterunternehmen von Vattenfall bis zu einer gerichtlichen Hauptsacheentscheidung untersagt.
Hintergrund: 2006 hatte das Gericht nach einem 7-jährigen Verfahren festgestellt, dass ein erstes Vergabeverfahren rechtswidrig war und Vattenfall einen Schadenersatzanspruch zugesprochen, den der Konzern aber nie geltend gemacht habe.
Im aktuellen Vergabeverfahren stellte das Gericht fest, das möglicherweise betroffene Bieter zu Unrecht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden – u.a. die Berliner-Opposition witterte daher hinter der geplanten Auftragsvergabe ein Kompensationsgeschäft des Landes gegenüber dem Konzern.
Die Probleme müssen immer gerichtlich entscheiden werden. Warum?