Mit hatten wir berichtet, dass die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt hat. Die Auswirkungen dieser Entscheidung wurden im Beitrag beleuchtet. In einer weiteren aktuellen Pressemitteilung benennt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium nun die von der Aussetzung des Haushaltsvergaberechts betroffenen Kommunen:
Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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