Die DB und die Unternehmen der Bauwirtschaft sehen es als gemeinsame Aufgabe, die durch die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 beschädigte und in Teilen gänzlich zerstörte Eisenbahninfrastruktur schnellstmöglich wieder aufzubauen:
„Wir sind uns darin einig, dass hierfür alle vergaberechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen, die dazu dienen, Geschwindigkeit bei den Wiederaufbauarbeiten aufzunehmen.
Die Anlage 10 der LuFV III, die die regelmäße Anwendung des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Bauleistungen begrenzt, soll dem nicht entgegenstehen. Vor dem Hintergrund bekräftigen wir es als gemeinsamen Weg, die bewährten Vergaberegelungen der Anlage 10 der LuFV III für die Zerstörungen durch die Hochwasserereignisse zu modifizieren. Dies ist unter anderem ein gemeinsamer Beitrag für eine Beschleunigung.
Daher haben sich DB und die unterzeichnenden Verbände partnerschaftlich über den seitens der DB vorgeschlagenen Weg verständigt. HDB und BVMB als Parteien der Anlage 10 der LuFV III sowie der ZDB als weiteres Mitglied im Gesprächskreis Auftragsvergabe Bahn tragen die temporären Erleichterungen ausdrücklich mit:
1. Anwendung des Verhandlungsverfahrens für die Vergabe von Bauleistungen inklusivewesentlicher Planungsleistungen, ggf. auch weiterer Leistungen/ Gewerke in geeignetenFällen im Sinne einer Beschleunigung,
2. Nutzung von Rahmenvereinbarungen, auch wenn sie in einem Verhandlungsverfahrenzustande gekommen sind und
3. zeitlich begrenzte Möglichkeit (bis Ende 2021) Direktaufträge bis zu einer Wertgrenzevon 5.000 € für Bauleistungen bzw. 3.000 € für Liefer- und Dienstleistungen zu erteilen.
Wir ersuchen den Bund, die vorgenannten Erleichterungen entsprechend der bereits erfolgten Gespräche in die derzeit in Abstimmung befindliche Finanzierungsvereinbarung aufzunehmen. Zudem bitten wir eindringlich darum, die vorgenannten Punkte schon vorab zur Anwendung zu bestätigen.
Dies würde es erlauben, bei der Beauftragung die aufgrund der Ereignisse gebotene notwendige Geschwindigkeit aufzunehmen, zeitnah Leistungen am Markt zu platzieren und mit der Realisierung zu beginnen. Damit würde nicht zuletzt auch für die Bevölkerung in den Hochwassergebieten der Wiederaufbau schneller sichtbar.“
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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