Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) führen in der Zeit vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen („Bundestariftreue“) durch. Von einer Bundestariftreue betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern haben jetzt die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.
Wie können Sie Ihre Einschätzungen und Ideen einbringen?
Die Konsultation fndet in einem festgelegten Zeitraum statt. Wenn Sie eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie das ausgefüllte PDF-Fragebogen (.pdf, 76,6 kB) bitte per EMail an tariftreue.konsultation_bmwk@bmas.bund.de. Weiterführende Information fnden Sie auf den Internetseiten www.bmas.bund.de und www.bmwk.bund.de.
Was ist der Hintergrund der öffentlichen Konsultaion?
Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ hat das Ziel, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken, damit faire Löhne in Deutschland bezahlt werden – dies befördert auch die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West. Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen soll.
Was ist das Ziel der Konsultation
Die Stakeholder können durch die Konsultation ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen den verantwortlichen Ministerien mitteilen und dazu beitragen, dass der Gesetzeszweck effektiv erreicht und den Bedürfnissen der Praxis hinreichend Rechnung getragen wird. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein.
Weitere Hinweise der Ministerien
Die eingereichten Stellungnahmen sollen auf der Internetseite des BMAS als auch des BMWK publiziert werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind.
Quelle: BMWK/BMAS
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