Die grün-schwarze Landesregierung will die Vergabe von öffentlichen Aufträge an junge und innovative Unternehmen erleichtern. Dies geht aus einer dpa-Meldung auf der Internetpräsenz des Landtages Baden-Württemberg hervor. Danach sollen Aufträge bis zu der Wertgrenze von 100.000 EUR netto an Start-Ups ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden können. Dies soll zunächst im Rahmen eines Pilotsprojekts drei Jahre erprobt werden.
Die Information finden Sie hier.
Quelle: Landtag Baden-Württemberg
Wo ist den jetzt zwischen Start-up und Newcomer ein Unterschied? Wieso kann ich einen direkt beauftragen und den anderen nicht?
Ich rieche eine Klage …
Ich habe Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass Aufträge ohne Durchführung von Vergabeverfahren vergeben werden – mit Steuergeldern! Start-Ups oder Newcomer könnten über die Wahl der Eignungskriterien einbezogen werden – z.B. (vordefinierte) Arbeitsproben.