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Sächsischer Rechnungshof: „Ausgaben für Sachverständige – Vergaben ohne Sachverstand“

Der sächsische Rechnungshof stellt im Geschäftsbereiche der Staatsministerien, der Landtagsverwaltung und der Staatskanzlei fest: „Die überwiegende Anzahl der geprüften Verfahren verstieß gegen Haushalts- oder Vergaberecht. Es fehlten Nachweise in zahlungsbegründenden Unterlagen, Verwaltungsakten wiesen Lücken auf und es waren Häufungen von Einzel- bzw. Folgeaufträgen an bestimmte Unternehmen, in denen die Einhaltung des Vergaberechts nicht nachvollzogen werden konnte, festzustellen.“

Der säschiche Rechnungshof führt weiter aus:

Das SMI muss darauf hinwirken, dass die fehlenden Nachweise in den zahlungsbegründeten Unterlagen und Verwaltungsakten vervollständigt werden. Die Hintergründe müssen aufgearbeitet werden. Der SRH hat schwerpunktmäßig Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten im Geschäftsbereich des SMI in den Jahren 2018 bis 2021 geprüft. Im Fokus standen die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungsverfahren und die Wirtschaftlichkeit der Ausgaben anhand der zahlungsbegründenden Unterlagen in 57 Fällen.

In der Mehrheit der geprüften Fälle lagen keine ordnungsgemäßen Buchungen vor. Insbesondere ließ sich auf den Zahlungsanordnungen nicht erkennen, wer die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt hatte. Auszahlungen für Leistungen externer Unternehmen wurden ohne vollständige zahlungsbegründende Unterlagen vorgenommen. Oft fehlte in den zahlungsbegründenden Unterlagen die Dokumentation zum Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren. In einigen Fällen gab es eine Häufung von Einzel- bzw. Folgeaufträgen an bestimmte externe Unternehmen, in denen die Einhaltung des Vergaberechts nicht nachvollzogen werden konnte. Somit konnte nicht beurteilt werden, ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wurden.

Den vollständigen Jahresbericht finden Sie hier.

Quelle: Sächsischer Rechnungshof

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