Der Bundesrat hat zum Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) und der Finanzplanung des Bundes (20/12401) sowie zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (20/13393) Stellung genommen.
Mit Blick auf den Haushaltsentwurf geht die Länderkammer in ihren Ausführungen (20/12402) wie üblich auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Unter anderem wird eine Aussage der Bundesregierung kritisiert, „dass bei neuen Maßnahmen, bei denen der Bund die Länder unterstützt, der Anteil des Bundes maximal bis zu 50 Prozent betragen darf“. Es sei zu erwarten, „dass in der Folge gerade Länder und Kommunen mit angespannten Haushaltslagen diese Programme und Hilfen nicht in Anspruch nehmen werden können“.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung diese Kritik zurück. Die maximale Kofinanzierung des Bundes von 50 Prozent sei „mit Blick auf die sich in der Entwicklung der Haushalte der verschiedenen staatlichen Ebenen widerspiegelnden finanzpolitischen Realitäten notwendig“. Zudem widerspricht die Bundesregierung ferner unter anderem der Auffassung der Länder, dass es sich beim öffentlichen Personennahverkehr um eine Gemeinschaftsaufgabe handle.
Hinsichtlich des Entwurfes eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 übt die Länderkammer (20/13393) unter anderem Kritik an der vorgesehenen Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz. Moniert wird die „vorgesehene Begrenzung der Meeresnaturschutz- und der Fischereikomponente auf (in Summe) maximal 200 Millionen Euro pro Ausschreibungsjahr und dass die darüber hinausgehenden Mittel in den Jahren 2025 und 2026 als Transformationskomponente an den Bundeshaushalt fließen sollen“.
In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung klar, an den Regelungen festhalten zu wollen. „Hierdurch wird die Transformationskomponente, die zur Unterstützung der notwendigen Transformation in den Bundeshaushalt fließt, in den Jahren 2025 und 2026 festgelegt. Mit der Verteilung der Einnahmen wird sichergestellt, dass sowohl der Meeresnaturschutz als auch die Fischerei weiterhin signifikant gefördert werden“, heißt es dazu.
Quelle: Bundestag
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