Nordrhein-Westfalen reagiert auf die anhaltend hohe Auslastung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Die Landesregierung verlängert die bestehenden Verfahrenshinweise bis Ende 2025 und ermöglicht weiterhin flexible Lösungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat die bestehenden Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das teilten das Finanzministerium sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mit. Grund für die Maßnahme seien die weiterhin hohe Auslastung der Unterbringungskapazitäten und die anhaltende Unsicherheit durch globale Konflikte.
Obdachlosigkeit soll vermieden werden
Zwar ist die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten im Vergleich zum Vorjahr gesunken, jedoch bleibt die Situation angespannt. „Die globalen Entwicklungen könnten jederzeit zu einem erneuten Anstieg führen“, erklärte die Landesregierung. Mit der Verlängerung soll sichergestellt werden, dass das Land seiner Verpflichtung zur Unterbringung nachkommt und Obdachlosigkeit vermieden wird.
Flexibilität im Falle von steigendem Bedarf
Der Erlass ermöglicht weiterhin flexible Vergabeverfahren, wie Direktvergaben oder Verhandlungsverfahren, um kurzfristig auf steigenden Bedarf reagieren zu können. Er knüpft unter anderem an ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 9. Januar 2024 an, das die rechtlichen Grundlagen für solche Maßnahmen erläutert. Der ursprüngliche gemeinsame Erlass zur Unterbringung von Geflüchteten war am 11. Oktober 2023 veröffentlicht und zuletzt am 30. April 2024 verlängert worden.
Quelle: Ministerium der Finanzen NRW, B_I Medien
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