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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – diese Binsenweisheit gilt in Vergabeverfahren nicht uneingeschränkt. Wann dürfen Auftraggeber auf Leistungsversprechen vertrauen? Wann ist hingegen eine Überprüfung geboten und wie ist eine Überprüfung durchzuführen? Diese Fragen sollen nachfolgend unter Berücksichtigung jüngerer Entscheidungen genauer beleuchtet werden. Für Bieter ist die Thematik ebenfalls relevant und hat nicht nur Auswirkungen auf Ihre Teilnahme an Vergabeverfahren, sondern darüber hinaus auf die gesamte Unternehmenspraxis.