Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Woche grünes Licht für die Beschaffung von Bergepanzern gegeben. Das Gremium billigte zudem eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mörsermunition sowie Systeme zur U-Boot-Jagd für Fregatten der Klasse F123.
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Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU darauf, den Ausbau der industriellen Basis im Verteidigungsbereich zu beschleunigen und die Beschaffung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
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Mit der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine soll eine Fähigkeitslücke geschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5110) mit.
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) soll neu organisiert und gestärkt werden. Diese Reformagenda Rüstung hat das Ziel, Beschaffungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, Innovationen stärker zu fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie weiter zu verbessern.
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Die EU-Kommission investiert 1,07 Milliarden Euro in 57 neue Verteidigungsprojekte. Die Projekte wurden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) ausgewählt. Sie fokussieren sich auf die vier wichtigsten Leitinitiativen der EU im Verteidigungsbereich:
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Der Haushaltsausschuss gab am 15. April 2026 grünes Licht für weitere Beschaffungsprojekte, unter anderem für Loitering Munition und persönliche Gefechtsausrüstung. Um Fregatten der Klasse F124 fit für den neuen Bordhubschrauber NH-90 Sea Tiger zu machen, billigte das Gremium einen entsprechenden Vertrag.
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„Ohne Zustimmung keine Beschaffung: Die 25-Millionen-Euro-Vorlagen“ – So lautet der Titel der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) veröffentlichten Erläuterung zu dem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages bei Beschaffungsvorhaben mit einem Auftragswert größer 25 Mio. EUR. Denn, so leitet das BMVg weiter ein: Ob aus einer geplanten Beschaffung ein Auftrag wird, entscheidet sich nicht allein im Verteidigungsministerium. Bei größeren Vorhaben tritt ein zentrales Kontrollinstrument in den Mittelpunkt: die sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlage. Sie bindet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags verbindlich mit ein. Verträge können erst nach dessen Billigung rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die Erweiterung des ersten deutschen Weltraumüberwachungsradar-Projekts gegeben. Das Gremium billigte weiterhin eine Vorlage zur Beschaffung von Lenkflugkörpern für den Kampfjet F-35A.













