Kategorie:
Sicherheit & Verteidigung
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) soll neu organisiert und gestärkt werden. Diese Reformagenda Rüstung hat das Ziel, Beschaffungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, Innovationen stärker zu fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie weiter zu verbessern.
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Die EU-Kommission investiert 1,07 Milliarden Euro in 57 neue Verteidigungsprojekte. Die Projekte wurden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) ausgewählt. Sie fokussieren sich auf die vier wichtigsten Leitinitiativen der EU im Verteidigungsbereich:
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Der Haushaltsausschuss gab am 15. April 2026 grünes Licht für weitere Beschaffungsprojekte, unter anderem für Loitering Munition und persönliche Gefechtsausrüstung. Um Fregatten der Klasse F124 fit für den neuen Bordhubschrauber NH-90 Sea Tiger zu machen, billigte das Gremium einen entsprechenden Vertrag.
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„Ohne Zustimmung keine Beschaffung: Die 25-Millionen-Euro-Vorlagen“ – So lautet der Titel der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) veröffentlichten Erläuterung zu dem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages bei Beschaffungsvorhaben mit einem Auftragswert größer 25 Mio. EUR. Denn, so leitet das BMVg weiter ein: Ob aus einer geplanten Beschaffung ein Auftrag wird, entscheidet sich nicht allein im Verteidigungsministerium. Bei größeren Vorhaben tritt ein zentrales Kontrollinstrument in den Mittelpunkt: die sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlage. Sie bindet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags verbindlich mit ein. Verträge können erst nach dessen Billigung rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die Erweiterung des ersten deutschen Weltraumüberwachungsradar-Projekts gegeben. Das Gremium billigte weiterhin eine Vorlage zur Beschaffung von Lenkflugkörpern für den Kampfjet F-35A.
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Die Europäische Kommission bereitet die Umsetzung des 90-Milliarden-Euro-Ukraine-Unterstützungsdarlehen vor. Ziel ist es, die erforderliche Haushaltsunterstützung sicherzustellen und dringende Rüstungsbeschaffungen für die Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zu beschleunigen.
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Die Europäische Kommission hat ein Arbeitsprogramm im Umfang von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) gebilligt. Ziel ist es, die europäische Verteidigungsindustrie zu stärken und die Produktionskapazitäten zu steigern.
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Mit dem neuen Finanzierungsinstrument AGILE will die Europäische Kommission disruptive Verteidigungstechnologien voranbringen und ihre Entwicklung beschleunigen. Ausgestattet mit 115 Millionen Euro, soll AGILE die Entwicklung, Erprobung und Marktakzeptanz beispielsweise von künstlicher Intelligenz und Quanten- oder Drohnentechnologie fördern.













