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Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, diese haben daher das Vergaberecht zu beachten – so der EuGH in seinem Urteil vom 13.12.2007 (C-337/06). In dem zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt wurden Reinigungsarbeiten im Umfang von 1,2 Millionen Euro in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ohne europaweite Ausschreibung vergeben, statt dessen elf Firmen direkt um Abgabe eines Angebots ersucht. Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen haben, zum einen auf die unmittelbare Beschaffung von ARD und ZDF wie deren Beteiligungsfirmen, zum anderen im Innenverhältnis zu deren Tochterfirmen (Inhousevergabe nur unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des EuGH möglich).
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Die Vergabekammer (VK) Thüringen hat interner, nicht veröffentlichter Bewertungskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen eine klare Absage erteilt. Mit Beschluß vom 22.9.2007 (360-4003.20-2713/2007-007 SHK) verpflichtete sie die betreffende Vergabestelle, die Ausschreibung in den Stand vor Angebotsabgabe zurück zu versetzen. Das insoweit eindeutige europäische Vergaberecht sowie § 10a Ziff. a der VOB/A verpflichteten die Vergabestelle grundsätzlich, sämtliche Zuschlagskriterien und deren Gewichtung mit der Ausschreibung bekannt zu geben. Den gesamten Beitrag lesen »
Wie so oft: Eine Gemeinde möchte ein Grundstück in bester Lage an einen Investor verkaufen, weil sie selbst nicht die erforderlichen Finanzmittel hat, dieses wunschgemäß zu bebauen. Das OLG Düsseldorf hat hierzu in seinem Beschluß vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“, VII-Verg 2/07) die Meinung vertreten dass, wenn der öffentliche Grundstückseigentümer (im konkreten Fall der Bund) und die betreffende Gemeinde an einen Investor herantreten und zur Absicherung der von diesem zugesagten Bebauung ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen wird, das ganze Unterfangen zwingend den Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen unterliegt. Dabei sei es gleichgültig, ob die planende Gemeinde ein eigenes Nutzungsinteresse habe oder nicht.
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Am 19. September 2007 geht es in Sachen elektronischer Vergabe ein gutes Stück voran: Vergabe24, Deutschlands größtes Vergabeportal, geht an den Start. Dabei handelt es sich um eine Kooperation von ausschreibungs-abc, Deutsches Ausschreibungsblatt, Staatsanzeiger Online Logistik und Ausschreibungen Online Thüringen.
Ende August hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den EVB-IT Systemvertrag einseitig veröffentlicht und damit die Vertragsbedingungen öffentlicher Aufträge in der Informationstechnik deutlich verschärft. Das BMI hatte zuvor die Verhandlungen mit der Wirtschaft über die so genannten „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) abgebrochen und damit die über Jahrzehnte hinweg praktizierte und bewährte Praxis der gemeinsamen und abgestimmten Erarbeitung ausgewogener Beschaffungsbedingungen aufgegeben.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Stufenplan zur verpflichtenden Einführung der E-Vergabe aufgestellt. Abhängig von der jeweiligen Branche wird die rein elektronische Angebotsabgabe damit zur Pflicht.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Beschuß (BVerwG-6B 10.07) entschieden, daß Rechtsschutz im sog. Unterschwellenbereich, also in dem Bereich, in dem der Wert des öffentlichen Auftrags unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, nicht vor den Verwaltungsgerichten eingefordert werden kann. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Beschaffungsamt des BMI hat eine Musterlösung für solche elektronische Ausschreibungen entwickelt, bei denen der Bieter lediglich eine fortgeschrittene und keine qualifizierte elektronische Signatur verwendet. Hierbei können die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Anforderungen an das Bietverfahren stellen. Das jetzt vom Beschaffungsamt entwickelte Verfahren zur Ausgestaltung dieser Anforderungen unterstützen öffentliche Hand und BITKOM gleichermaßen, da es weitestgehend auf überflüssige bürokratische Hürden verzichtet. Die BITKOM-Projektgruppe E-Vergabe hatte diese Lösung im vergangenen Jahr intensiv und kritisch begleitet.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.10.2006 seine lang erwartete Entscheidung zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte im Vergaberecht veröffentlicht (Az. 1 BvR 1160/03 vom 13.06.2006). Danach ist es verfassungsgemäß, daß das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren öffentlicher Aufträge auf den Bereich oberhalb der in das deutsche Recht übernommenen EU-Schwellenwerte beschränkt bleibt. Den gesamten Beitrag lesen »