Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge („Common Procurement Vocabulary“/ CPV) aktualisiert, das das EU-weite Klassifizierungssystem für die Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen darstellt.
Damit will sie die EU-weite Klassifizierung für Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen benutzerfreundlicher gestalten sowie jüngsten Entwicklungen im technologischen Bereich Rechnung tragen, was es insb. kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern soll, ihre Produkte und Dienstleistungen an die öffentlichen Behörden in der EU zu verkaufen.
Täglich werden alle EU-Ausschreibungen im Wert von fast 1 Mrd. EUR in der “Tenders Electronic Daily (TED) Database” (http://ted.europa.eu) veröffentlicht. Das CPV hilft den EU-Unternehmen dabei, diese Aufträge leicht ausfindig zu machen, und zwar unabhängig von der Originalsprache der Ausschreibungsbekanntmachung, was Wettbewerb, Effizienz und Transparenz zu Gute kommt.
Die Verordnung ist online verfügbar hier.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Schreibe einen Kommentar