Die Europäische Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, der zweite Schritt in Richtung Klage wegen einer Vertragsverletzung.
Hintergrund ist ein Auftrag der Stadt Rostock an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG) im Wert von 150 Mio. Euro und 25 Jahren Laufzeit und die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SRG) mit einem Wert von 10 Mio. Euro pro Jahr. Die Aufträge wurden ohne Ausschreibung vergeben. Die Stadt Rostock ist an den Auftragnehmern beteiligt, aber nicht Alleineigentümerin.
Die Kommission ist der Ansicht, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht handelt.
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