Zur Ankurbelung der Konjunktur soll nun auch in Österreich die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht werden. Nach Angaben der Wiener Zeitung sollen dazu – wie in Deutschland für den Bundesbereich und die meisten Bundesländer geschehen – die Schwellenwerte für freihändige Vergaben für Bau- und Infrastrukturaufträge angehoben werden. Bisher dürfen Aufträge in diesen Bereichen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro frei vergeben werden, Bundeskanzler Werner Faymann will diese Grenze auf 100.000 Euro anheben.
Auch das nicht offene Verfahren, das der beschränkten Ausschreibung in Deutschland entspricht, soll ausgeweitet und bei Aufträgen bis zu einer Million Euro angewendet werden können. Die bisherige Grenze betrug hier 120.000 Euro. Hierbei können öffentliche Auftraggeber ohne Bekanntmachung und damit ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb einen kleinen Kreis geeigneter Unternehmer zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Lockerung des Vergaberechts dient der Ankurbelung der Wirtschaft und gilt daher nur bis 2010. Dabei gibt es in Österreich wie auch in Deutschland unterhalb der EU-Schwellenwerte nur einen sehr rudimentär ausgebildeten Rechtsschutz.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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