Die Aussage, dass das Vergabeverfahren mit der Absendung an das Veröffentlichungsorgan, die zeitlich ja einen kurzen Zeitraum vor der Veröffentlichung (europaweit oder national) beginnt, ist aus meiner Sicht sehr interessant, denn dann ist ja auch ein Fehler in der Veröffentlichung, den die ausschreibende Stelle gemacht hat (ggf. falscher oder unzutreffender CPV-Kode, falsche Angabe im Feld der ausschreibenden Stelle u.a.) ein Fehler, der schon innerhalb des Vergabeverfahrens gemacht wurde.
Dies hat meiner Auffassung nach Folgen in der Beurteilung durch den potentiellen Bewerber, der durch diesen Fehler der ausschreibenden Stelle ggf. die Veröffentlichung im Rahmen automatisierter Such- und Lieferverfahren nicht erhalten hat.

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