Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
Grundlage der Berliner Initiative ist die neu geschaffene Regelung in Art. 91c GG, welche eine engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Errichtung und dem Betrieb von Informationssystemen bewirken soll. Danach können Bund und Länder insbesondere technische Standards für den Informationsaustausch einvernehmlich festlegen. Hierzu sollen am 01. April 2010 die Regelungen des so genannten IT-Staatsvertrags in Kraft treten. Dieser sieht in § 3 Abs. 1 vor, dass die einheitlichen Vorgaben für Datenobjekte, Datenformate und Protokolle „vornehmlich auf bestehende Marktstandards abstellen“.
Die Berliner Abgeordneten befürchten zunächst, dass hierbei der Datenschutz vernachlässigt wird. Darüber hinaus müsse aber eine Festschreibung gängiger proprietärer, also durch Immaterialgüterrechte geschützter Standards, verhindert werden. Denn hieraus könne eine marktbeherrschende Position der Anbieter dieser Standards resultieren, was durch den vorrangigen Einsatz offener Standards zu verhindern sei. Ein prominentes Beispiel für einen solchen offenen Standard ist das Dateiformat „odf“, welches unter anderem von der Open Source-Textverarbeitung Open Office verwendet wird.
Die technischen Standards für den Informationsaustaussch werden im Planungsrat festgelegt, der nach § 1 Abs. 2 IT-Staatsvertrag mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik sowie jeweils einem Vertreter der Bundesländer besetzt ist. Weder der Antrag der Berliner Abgeordneten, noch seine Begründung schlagen ausdrücklich die bevorzugte Beschaffung von Open Source Software vor. Allerdings werden offene Standards vor allem von Open Source Produkten genutzt und voran getrieben. Berlin gilt zudem neben München als Vorreiter bei der Abkehr von proprietärer Software.
Vor diesem Hintergrund muss die Initiative als Vorstoß für Open Source Software verstanden werden. Sollte sich diese Linie im Planungsrat durchsetzen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die künftig von Bund und Ländern zu beschaffenden Produkte.
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