Die Bezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger im Bund sollen bis Sommer 2011 schrittweise steigen. Dazu sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878) eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar vor. Die Erhöhung ist allerdings marginal.
In ersten und zweiten Schritt werden die Dienstbezüge laut Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent angehoben. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. ”Diese Erhöhung geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend solle für Empfänger von Dienstbezügen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 gezahlt werden.
Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 soll dem Entwurf zufolge unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Verminderungen erfolgen, mit denen der sogenannte Riester-Faktor in der Beamtenversorgung nachvollzogen wird. Danach werden die Versorgungsbezüge rückwirkend zum Jahresbeginn dieses Jahres um rund 0,66 Prozent und Anfang 2011 um rund 0,06 Prozent erhöht sowie um 0,3 Prozent zum 1. August 2011.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, steigen die Anwärterbezüge ”um die gleichen linearen Erhöhungssätze und zu den gleichen Zeitpunkten wie die Dienstbezüge“. Ergänzend werde für Empfänger von Anwärterbezügen im Januar 2011 eine Einmalzahlung von 50 Euro gezahlt.
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