Die Stadt Köln, zentrales Vergabeamt, schreibt aus (TED-Dokumenten-Nr. 217770-2010): “Es ist der Verkehrswert von 4 Messenhallen incl. Nebengebäuden zum heutigen und zum Zeitpunkt der Erstellung im Jahre 2005 zu ermitteln. Ferner muss die marktübliche Miete für diese Immobilien ermittelt werden.” Was kann wohl der Hintergrund dieser Ausschreibung sein…
Um welche Hallen es sich handelt, dürfte nicht schwer zu erraten sein. Der EuGH (Urteil v. 29.10.2009, C-536/07) hatte festgestellt, dass die Vergabe des Auftrags zum Bau und der Vermietung der vier neuen Kölner Messehallen an den Oppenheim-Esch-Fonds, eine private Investmentgesellschaft, nicht vergaberechtskonform war. Nach Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Urteilen des EuGH nachzukommen, sprich, hier den unter Verstoß gegen EU-Recht geschlossenen Vertrag zu beenden.
Erst kürzlich hatte die Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, dem Urteil des EuGH endlich nachzukommen.
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