Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) kritisiert daher heftig das im Koalitionsvertrag NRW vorgesehene Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft wieder so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
Zwar werde das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel der Förderung der Kreislaufwirtschaft ausdrücklich begrüßt. Jeder Rekommunalisierung sei jedoch „eine klare Absage zu erteilen“.
Wertstofftonne als Teil der Daseinsvorsorge
Gerade im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft begrüßt der BDE das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Einführung einer Wertstofftonne. Ausweislich des Koalitionsvertrages soll eine solche Wertstofftonne aber als Teil der Daseinsvorsorge in kommunale Verantwortung gegeben werden. Die in einer solchen Wertstofftonne getrennt gesammelten Stoffe unterlägen jedoch keiner Überlassungspflicht und sollten deshalb so umfassend wie möglich „von den kompetentesten Marktteilnehmern in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden“, so der BDE, sprich von den privaten Entsorgern.
Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechtlicher kommunaler Betriebe
Der Koalitionsvertrag sieht weiter vor, die Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechtlicher kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes zu erhalten und auf Bundesebene zu verteidigen. Dies stellt nach Ansicht des BDE eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der privaten Entsorger dar. „Nur ein fairer Wettbewerb um die besten Lösungen führt letztendlich zu einer konsequenten Weiterentwicklung neuer Technologien“, so der BDE in seiner aktuellen Stellungnahme zum Koalitionsvertrag.
Auch plant die Landesregierung eine Rückgängigmachung des derzeit gültigen und erst im Frühjahr 2010 in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplans NRW. Der BDE wendet sich in diesem Zusammenhang strikt gegen die geplante Wiedereinführung einer „regionalen Entsorgungsautarkie“ sowie gegen die verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen. Diese Maßnahmen dienten nach Auffassung des Verbands lediglich dem Bestandsschutz kommunaler Investitions- und Betriebsaktivitäten.
Ausgang offen?
Nach Auffassung des BDE werde ohne die adäquate Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft eine optimale Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft nicht gelingen können. So hätten u.a. in den letzten Jahren vornehmlich die privaten Unternehmen der Branche enorme Anstrengungen unternommen, um ein Netz hochmoderner Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen zu errichten, mit der Folge, dass heute 85 Prozent dieser Anlagen von privaten Unternehmen betrieben werden.
Der BDE betont, er stehe der neuen Landesregierung „stets für einen offenen Dialog und eine konstruktive Partnerschaft zur Verfügung“. Man darf gespannt sein, ob die neue Landesregierung das Angebot annimmt. Die Politik in NRW hat bekanntermaßen nicht selten bundespolitische Signalwirkung.
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