Jedes Jahr im September buhlen gleich zwei hochkarätige Veranstaltungen rund um das Thema Beschaffung um die Gunst des Fachpublikums, die Beschaffungskonferenz der Wegweiser GmbH Berlin und die Fachtagung IT-Beschaffung von Infora. Letztere lud vergangene Woche zum inzwischen 6. Mal IT-Beschaffer aus der öffentlichen Verwaltung – ein kleiner Rückblick.
Das Konzept der Fachtagung bietet alljährlich einen konzentrierten Überblick über die aktuellen vergabe- und vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von IT-bezogenen Lieferungen und Leistungen. Und so bot die abwechslungsreiche Agenda denn auch ein rundum-Programm in diesem Sinn:
Am ersten Tag führte Hans-Peter Müller, BMWi, Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, in die Neuerungen der VgV 2010 und der VOL/A 2009. Bei seinem sympathischen Versprecher zur Einführung des Direktkaufs “bis 500.000 Euro” dachte sich wohl so mancher unter den Zuhörern, schön wär´s. Das Thema eVergabe darf bei der IT-Beschaffung nicht fehlen, Frau Astrid Widmann von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bot eine ebenso interessante wie ungeschönte Bilanz zur Akzeptanz der Bieter.
Die Qual der Wahl bot sich in den anschließenden, notgedrungen parallel stattfindenden Marktforen, die ein breites Themenspektrum bei der IT-Beschaffung abdeckten: Losbildung oder Green-IT waren dabei nur zwei der sich gegenüberstehenden Kontrahenten, für die man sich entscheiden musste.
Veranstalter Infora lud am Ende des ersten Tages wie jedes Jahr zum feierlichen Abendempfang im historischen Meistersaal am Potsdamer Platz. Dieses Jahr noch ein klein bisschen feierlicher, denn man feiert 30jähriges Jubiläum. Trotzdem wartete der nächste Morgen schonungslos bereits um 9 Uhr mit der Fortsetzung des Programms. Hier lud parallel zu den stattfindenden Vorträgen ein “Marktforum” ein, sich zu aktuellen IT-Themen einen Überblick über die einschlägigen Angebote der Anbieter zu verschaffen. Zweifellos eines der Highlight des Tages war dann RA Norman Müller, Kanzlei Wendler Tremml, Berlin, zum “Umgang mit der Macht zur Vertragsgestaltung – Absicherung um jeden Preis”. Norman zeigte darin sehr praxisnah anhand von Fallbeispielen auf, wann und wie das berechtigte Sicherungsinteresse des Beschaffern in eine sinnlose Übersicherung umschlagen kann – mit negativen Folgen für einen funktionsfähigen Wettbewerb.
Last but not least, Prof. Dr. Ralf Leinemann, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin, der wie immer eine ebenso fundierte wie kurzweilige Rechtssprechungsübersicht bot. Und tatsächlich war der große Tagungsraum bei der abschließenden Podiumsdiskussion “Zentralisierung und Wettbewerb bei IT-Beschaffungen – die Quadratur des Kreises?” noch ansehnlich gefüllt. u.a., Werner Leitzen, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, Brühl, besser bekannt als “Vater der EVB-IT” und Hans-Jürgen Niemeier, CONET, stellvertretender Vorsitzender des BITKOM Arbeitskreises Öffentliche Aufträge, diskutieren die (mindestens) zwei Seiten dieser Medaille.
Was soll man sagen – nächstes Jahr wieder. Und übernächste Woche dann auf die inzwischen 12. Beschaffungskonferenz “Rein in neues Denken – raus aus der Schuldenfalle“.
Ist den dass Skript von RA Norman Müller irgendwo einsehbar? Es ist eine Gradwnderung zwischen Absichern und Übersichern. Hier würde ich gern auf den Erfahrungsschatz von Kollegen zurückgreifen. Ab wann wird eine Absicherung zur Bremse?