“Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission” – ob das BMWi den Titel seiner heutigen Pressemitteilung wohl bewusst so zweideutig formuliert hat? Wie die Kommission mitteilt, will sie unter der Bezeichnung „Intelligente Rechtsetzung“ ihre bestehende Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ weiterführen. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.
Ex-Post-Evaluationen bestehender Rechtsakte
In ihrer Mitteilung betont die Kommission, dass die Aufgabe der intelligenten Rechtsetzung auf europäischer Ebene nunmehr in der Verantwortung von Kommissionspräsident Barroso liegt. Durch Einführung von Ex-Post-Evaluationen bestehender Rechtsakte soll in Zukunft der ganze Lebenszyklus einer politischen Initiative bewertet werden. Diesem Ziel dienten auch so genannte „Fitness-Checks“ ganzer Politikbereiche – was man auch immer genau darunter verstehen mag.
…und Folgenabschätzung bei neuen Initiativen
Die Folgenabschätzung bei der Vorlage neuer Vorschläge soll gestärkt werden. Die Kommission will die Möglichkeiten zu öffentlichen Konsultationen insbesondere unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgefordert, eigene Folgenabschätzungssysteme einzurichten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ergänzend bei der Abschätzung von Folgen der Kommissions-Vorschläge tätig werden. In Deutschland prüft bereits jetzt der Nationale Normenkontrollrat sämtliche nationalen Gesetzgebungsinitiativen hinsichtlich ihrer Bürokratiekosten.
“Die aktuelle Mitteilung zeigt, dass die EU-KOM dem Anliegen einer intelligenten Rechtsetzung einen hohen Stellenwert einräumt. Jetzt müssen die guten Ansätze der Mitteilung schnell umgesetzt werden”, so Bundesminister Rainer Brüderle. Schauen wir mal, was und wann dies in die Praxis umgesetzt wird. Und eigentlich wollte man doch gemeint haben, das schon bislang eine Evaluation und Folgenabschätzung der EU-Rechtsakte stattgefunden hätte. Auch eine Nachricht. Vielleicht die Eigentliche.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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