Der Vergabeblog wurde im Oktober drei Jahre alt. Drei Jahre, in denen sich der Blog zur wohl meistgelesenen Webseite zum Öffentlichen Auftragswesen entwickelt hat. Aktuell, fundiert und persönlich, sind die Charakteristika unserer mittlerweile über 600 Einzelbeiträge. Inzwischen bloggen 18 renommierte Autoren zu Recht, Markt und Politik, zu Veranstaltungen und ab und zu auch über die Dinge jenseits des vergaberechtlichen Tellerrands. Dabei wäre ein Blog kein Blog, wenn er nicht Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit einbeziehen wollte.
Was können oder sollten wir anders machen, zu welchen Rubriken mehr oder weniger Beiträge schreiben, neue Aspekte aufnehmen, neue Funktionen in die Webseite integrieren?
Anregungen jeder Art, Kritik (und Lob) bitte nachfolgend als Kommentar. So können wir den Vergabeblog noch stärker an Ihren Bedürfnissen ausrichten.
Vielen Dank!
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Happy Birthday und Congratulations. Beste Grüße, D.Burhoff
Lieber Herr Burhoff,
vielen Dank! Auch Ihnen weiterhin viel Erfolg mit „Strafrecht online!“
Beste Grüße,
Marco Junk
Lieber Marco,
herzlichen Glückwunsch Dir und dem ganzen Autorenteam zu dieser Leistung. Ich bin beeindruckt, wohin Du das Projekt gebracht hast – und gespannt, wo die Reise noch hingehen wird. Meiner Meinung nach ist das Vergabeblog ein hervorragendes Beispiel dafür, was sich mit juristischen Blogs erreichen lässt.
Inhaltsbezogen habe ich keine großartigen Anregungen – aber vielleicht willst Du ja einen „Tweet this“ Button jeweils in / nach den Artikeln integrieren? Meiner Erfahrung macht dies durchaus Sinn.
Hallo,
meiner Meinung nach gehört der Buttom „Druckansicht“ an den Anfang eines Artikels, da ich am Anfang des Lesens entscheide, ob ich den Artikel z.B. zum anmarken ausgedruckt haben möchte.
MfG
Andreas Schurig