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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 21/02/2011 Nr. 9160

Hessen verlängert vergaberechtliche Erleichterungen des KP II

Man ist in guter Gesellschaft. Bereits zahlreiche Bundesländer haben die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP über die ursprüngliche Befristung hinaus verlängert (Übersicht hier). Einzig, der Grund ist angesichts der brummenden Konjunktur nicht so recht ersichtlich, weshalb man sich auf Bundesebene bislang auch nicht zu einer Verlängerung entschließen konnte, sondern zunächst die Ergebnisse einer laufenden Evaluierung dazu abwartet.

Im entsprechenden Rundschreiben des BMWi vom 29.01.2009 zur Einführung der vergaberechtlichen Erleichterungen hieß es:

“Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit investiver Maßnahmen auszugehen, die eine solche Ausnahme rechtfertigt.”

Das dürfte also nicht mehr als Argument herhalten können. In einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 19. Februar wird Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wie folgt zitiert:

Der CDU-Chef sagte, die häufigere Vergabe von Aufträgen ohne Ausschreibungen habe sich beim Konjunkturprogramm in den vergangenen beiden Jahren bewährt, da dann schneller gebaut werden könne. Daher habe sich die Regierung entschlossen, „diese Freiheit den Kommunen auch in Zukunft zu gewähren“, sagte Bouffier…Man habe damit gute Erfahrungen gemacht. Verdachtsfälle von Korruption seien ihm „nicht zu Ohren gekommen“, berichtete Bouffier.

Eine entsprechende Regelung werde in das für dieses Jahr geplante neue Mittelstandsgesetz aufgenommen.

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