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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/06/2011 Nr. 10186

Bundestag: Anhörung zur Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag, den 4. Juli, eine öffentliche Anhörung in Berlin. Gegenstand sind der Antrag mit dem Titel ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD sowie der Antrag mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Als Sachverständige sind geladen: die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. sowie die Einzelsachverständigen Jörg Bungart, Michael Löher, Johannes Magin, Richard Auernheimer, Manina Sobe, Wolfgang G. Grasnick und Hanspeter Heinrichs.

Die öffentliche Anhörung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr im Sitzungssaal 3N001 des Reichstagsgebäudes statt.

Den Antrag ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD-Fraktion finden Sie unter 17/4847, den Antrag ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 17/5205.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz

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Eine Antwort zu „Bundestag: Anhörung zur Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste“

  1. Avatar von Bernhard Fett
    Bernhard Fett

    Zu beachten bleibt, dass sich in der Empfehlungsdrucksache zu Ziffer 313/1/11 auf Seite 10 (Ziffer 6) folgender Änderungsvorschlag der Ausschüsse des Bundesrates zu § 45 SBG III findet: § 45 Absatz 3 Satz 2 SGB III (neu): „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.“

    Diese Ausnahmeregelung dürfte kaum mit europäischem Vergaberecht kompatibel sein.