Mal eine andere Meldung zu Griechenland: Die EU-Kommission hat dieses aktuell aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Beschaffung von IT-Leistungen für die griechische Sozialversicherungsanstalt (IKA) die EU-Vergaberichtlinien angewendet werden. Ansonsten bestehe “das Risiko der Marktabschottung und der Verschwendung öffentlicher Gelder”. Nun, eine Investition in neue IT wäre per se eine gute Idee: Der größte griechische Rentenfonds hat im vergangenen Jahrzehnt wegen veralteter Datensätze bis zu acht Milliarden Euro an Tote überwiesen.
Sachverhalt
Die griechische Sozialversicherungsanstalt (IKA) veröffentlichte 2009 eine offene Ausschreibung für die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb eines IT-Systems. Der Vertragswert wurde auf fast 7,5 Mio. EUR veranschlagt. In der Ausschreibung war festgelegt, dass die Bieter Referenzen für die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen in Griechenland vorlegen mussten, die das gleiche Profil hatten wie der Auftrag für die IKA.
Kritik der EU-Kommission
Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beeinträchtigung des europäischen Binnenmarktes. Die Beschränkung auf Referenzen in Griechenland führe zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung potenzieller Bieter, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen oder tätig sind.
Des weiteren sei in der Ausschreibung festgelegt, dass die Bieter nicht die Erfahrungen ihrer potenziellen Subunternehmer geltend machen konnten, um alle Auswahlkriterien zu erfüllen, obwohl diese Möglichkeit ausdrücklich in den Richtlinie 2004/18/EG vorgesehen ist.
Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Legt Griechenland nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort vor, kann die Kommission den EuGH dazu anrufen.
Die Rentenzahlungen
Um kurz auf die tatsächlich wahre Anekdote aus der Einleitung zurück zu kommen: Die größte griechische Rentenkasse IKA hat im vergangenen Jahrzehnt einen Betrag zwischen 7 Milliarden und 8 Milliarden Euro für bereits Verstorbene überwiesen. Dies trat bei einer Erneuerung der Datensätze zu Tage. Profitiert haben meist die Angehörigen. Nachzulesen in der FAZ.
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