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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/12/2011 Nr. 11474

Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012: Achtung, Besonderheit in Deutschland!

Entscheidung-EUDie EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.

Die Änderung erfolgte durch die “VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION
vom 30. November 2011”, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011, kostenlos abzurufen im Volltext hier. Die EU-Kommission setzt in zweijährigem Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.

Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2012:

• Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
• Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
• Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR

Deutsches Vergabenetzwerk

Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Gleichwohl gelten in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV noch die alten Schwellenwerte (zu finden hier) weiter. Grund: Die Schwellenwerte setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam.

Aber: Anders sieht die Situation für die Sektorenauftraggeber aus, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält. Für diese gelten also ab dem 01.01.2012 die neuen Schwellenwerte (vergleiche dazu auch den Kommentar von Bernhard Fett, Sächsisches Staatsministerium des Innern, hier).

NACHTRAG: Am 21.03.2012, wurde die “Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit traten die neuen EU-Schwellenwerte am 22.03.2012 in Kraft.

Beachten Sie dazu auch die Informationen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) – die Mitgliedschaft ist kostenlos.

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Eine Antwort zu „Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012: Achtung, Besonderheit in Deutschland!“

  1. Avatar von Dürr, Reiner Landratsamt Füstenfeldsbruck, Zentralstelle Vergaberecht
    Dürr, Reiner Landratsamt Füstenfeldsbruck, Zentralstelle Vergaberecht

    endlich mal wieder glatte Beträge, die man sich leicht merken kann. Danke für die Hintergrund-Infos im Zusammenhang mit dieser Anpassung!

    R. Dürr
    Zentralstelle Vergaberecht
    im LRA-FFB (Bayern)