Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.
Einzigartige Kooperation
Kernbestandteil des Portals sind die kostenlos bereitgestellten Leitfäden zur Beschaffung von ITK. Die wohl beispiellose Besonderheit: Diese wurden gemeinsam von Vertretern der öffentlichen Hand – beteiligt neben dem Beschaffungsamt des BMI u.a. das Umweltbundesamt (UBA), die Bundesagentur für Arbeit, das IT-Amt der Bundeswehr und die Deutsche Bundesbank – und der Anbieterseite entwickelt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stellen dabei herstellerneutrale Benchmarks das Mittel der Wahl zu einer produktneutralen Ausschreibung von ITK dar: Eine eigens hierfür entwickelte, herstellerneutrale Software (Benchmarksoftware) misst und bewertet dabei die Leistungsfähigkeit des Systems unter realen Einsatzszenarien und macht diese so vergleichbar.
Umfang
Aktuell wurde das Info-Angebot des Portals erweitert: Kostenlos abrufbar sind nun Leitfäden zur Beschaffung von Notebooks, Desktop-PCs, Thin Clients und Servern. Im Laufe dieses Jahres sollen Leitfäden für Monitore und Drucker folgen. Dabei werden alle Leitfäden natürlich einer regelmäßigen Aktualisierung gemäß dem aktuellen Stand der Technik unterzogen. Eben deshalb wurde nun auch, auf vielfache Nachfrage seitens der Nutzer, eine verbesserte Archivfunktion implementiert, die alle alten Versionen der Leitfäden dauerhaft verfügbar und einfach abrufbar hält. So lassen sich technische Entwicklungen und Veränderungen der Ausschreibungskriterien gut nachvollziehen.
Neben Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung sind zudem solche zur umweltfreundlichen ITK-Beschaffung abrufbar, die unter Intensiver Zusammenarbeit mit dem UBA entwickelt wurden. Diese berücksichtigen insbesondere niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit und geringe Lärmemissionen der Geräte.
Vorbild
„Das Portal ist für öffentliche Stellen eine große Unterstützung beim Einkauf von IT-Geräten. Außerdem fördert es Wettbewerb und Transparenz bei Ausschreibungen“, sagt dazu BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Und wohl deshalb stößt das Projekt auch im Ausland auf reges Interesse, denn soweit bekannt existieren ansonsten – weltweit (!) – keine zwischen Herstellerseite und Beschafferseite einvernehmlich verabschiedeten Leitfäden zur öffentlichen ITK-Beschaffung. Daher sind diese inzwischen auch in englischer, französischer, spanischer, portugiesischer und niederländischer Sprache auf dem Portal erhältlich.
Sie finden alle Leitfäden und weiterführende Informationen unter www.itk-beschaffung.de.
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