Kategorie:
ITK-Beschaffung
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Jakob Reuschlein von Procure AI über den Einsatz von KI-Agenten im öffentlichen Einkauf und die Mensch-Maschine-Interaktion im Einkauf der Zukunft. Das Interview führte Alexis von Boetticher.
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Mit dem Inkrafttreten weiterer Vorschriften des EU-KI-Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme zu. Öffentliche Auftraggeber sollten ihre Beschaffungsprozesse frühzeitig überprüfen und die relevanten Vorgaben des AI Act in Vergabeverfahren berücksichtigen. Auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, entstehen neue Anforderungen. Bieter sollten frühzeitig prüfen, ob ihre angebotenen KI-Lösungen in den Anwendungsbereich der Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act fallen.
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Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung nimmt zu. Gleichzeitig steigt der Bedarf an klaren rechtlichen und vergabestrategischen Leitplanken für die Beschaffung entsprechender Systeme. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wird die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung vorbereitet. Ziel ist es, die Zuständigkeiten für die KI-Aufsicht festzulegen und einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Deutschland zu schaffen.
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Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sommersitzung überarbeitete Kriterien für Rechenzentren, Drucker und Wärmedämmstoffe beschlossen. Hersteller besonders umweltschonender Produkte können diese aktualisierten Umweltzeichen demnächst beantragen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA).
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Ein größerer IT-Ausfall bei der Berliner Justiz hat erneut verdeutlicht, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von stabilen digitalen Infrastrukturen sind. Zeitweise waren zentrale Arbeitsabläufe eingeschränkt, da Mitarbeitende nicht auf wesentliche IT-Systeme zugreifen konnten. Der Vorfall ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern wirft auch vergabe- und organisationsrechtliche Fragen auf: Wie können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass beschaffte IT-Systeme dauerhaft verfügbar, ausfallsicher und nachhaltig betreibbar sind?
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Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.
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Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten die verfassungsrechtliche Stellung der Federal Trade Commission (FTC) neu definiert. Auch für öffentliche Auftraggeber in Deutschland könnte das Urteil mittelbar relevant werden: Zahlreiche IT-Vergaben betreffen Leistungen US-amerikanischer Anbieter, deren Datenübermittlungen auf das EU-US Data Privacy Framework gestützt werden.
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Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt den Vorsitz im neu eingerichteten Portfolio-Board des IT-Planungsrats. Das Gremium soll die Priorisierung, Steuerung und Umsetzung föderaler Digitalisierungsvorhaben stärken und so die Voraussetzungen für standardisierte, interoperable und wirtschaftliche IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor verbessern.
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Die Stadt Datteln will neue Tablets für ihre Schulen kaufen. Da bisher iPads genutzt werden, sollen auch die neuen Geräte von dem Hersteller Apple kommen. Hiergegen wendet sich der Konkurrent Samsung und geht gegen die Beschaffung juristisch vor. Unter dem Titel: „Noch kein Urteil im Streit um neue iPads für Schüler“ berichtet unter Bezugnahme von dpa-Informationen unter anderem N-TV, dass noch keine Entscheidung des OLG Düsseldorf vorläge. Noch seien Schriftsätze eingereicht worden, die zunächst ausgewertet werden müssten. Eine Entscheidung soll wohl frühestens im September verkündet werden.
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Digitale Souveränität beginnt nicht im Rechenzentrum, sondern im Kopf
Einsatz von KI in Vergabeverfahren

In den Teilen 1–4 der vorigen Reihe: „KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber“, haben wir gesehen, wie öffentliche Auftraggeber IT mit KI-Komponenten beschaffen (Teil 1 und Teil 2), wie sie reine KI-Lösungen ausschreiben können (Teil 3) und wie sie KI im Vergabeverfahren selbst einsetzen könnten (Teil 4). In diesem Beitrag geht es um etwas, das all diesen Fragen vorausgeht: Können Vergabestellen KI überhaupt „kompetent“ beschaffen?










