Kategorie:
ITK-Beschaffung
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Immer mehr öffentliche Auftraggeber und private Unternehmen schreiben ein Security Operations Center aus, und fast alle Anbieter beantworten die zentralen Anforderungen mit denselben Zusagen. Dieser Beitrag zeigt auf Basis von Erfahrungswerten aus zahlreichen SOC-, MDR- und SzA-Beschaffungen anhand sieben beispielhafter technischer Fragen, was vor der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geklärt sein sollte, damit vergleichbare Angebote entstehen statt nur vergleichbar klingender.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat die aktuelle Version der Rahmenvertrags-Roadmap (Stand 16.07.) veröffentlicht.
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Die EU hat eine Ausschreibung für die Errichtung von bis zu sieben KI-Gigafabriken in ganz Europa veröffentlicht. Dies ist Teil ihrer jüngsten umfassenden Bemühungen, die technologische Souveränität Europas zu stärken und das Ziel zu verwirklichen, Europa zum KI-Kontinent zu machen.
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Rückblick: das was der IT-Vergabetag 2026
IT-Beschaffung im Wandel: Die Highlights des 9. IT-Vergabetags

Digitale Souveränität, strategische IT-Beschaffung und die Zukunft der öffentlichen Verwaltung standen im Mittelpunkt des diesjährigen IT-Vergabetags. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten am 10. Juni in Berlin, wie Vergabestellen die digitale Transformation aktiv mitgestalten können – und welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und rechtliche Anforderungen miteinander zu verbinden.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Jakob Reuschlein von Procure AI über den Einsatz von KI-Agenten im öffentlichen Einkauf und die Mensch-Maschine-Interaktion im Einkauf der Zukunft. Das Interview führte Alexis von Boetticher.
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Mit dem Inkrafttreten weiterer Vorschriften des EU-KI-Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme zu. Öffentliche Auftraggeber sollten ihre Beschaffungsprozesse frühzeitig überprüfen und die relevanten Vorgaben des AI Act in Vergabeverfahren berücksichtigen. Auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, entstehen neue Anforderungen. Bieter sollten frühzeitig prüfen, ob ihre angebotenen KI-Lösungen in den Anwendungsbereich der Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act fallen.
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Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung nimmt zu. Gleichzeitig steigt der Bedarf an klaren rechtlichen und vergabestrategischen Leitplanken für die Beschaffung entsprechender Systeme. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wird die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung vorbereitet. Ziel ist es, die Zuständigkeiten für die KI-Aufsicht festzulegen und einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Deutschland zu schaffen.
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Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sommersitzung überarbeitete Kriterien für Rechenzentren, Drucker und Wärmedämmstoffe beschlossen. Hersteller besonders umweltschonender Produkte können diese aktualisierten Umweltzeichen demnächst beantragen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA).
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Ein größerer IT-Ausfall bei der Berliner Justiz hat erneut verdeutlicht, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von stabilen digitalen Infrastrukturen sind. Zeitweise waren zentrale Arbeitsabläufe eingeschränkt, da Mitarbeitende nicht auf wesentliche IT-Systeme zugreifen konnten. Der Vorfall ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern wirft auch vergabe- und organisationsrechtliche Fragen auf: Wie können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass beschaffte IT-Systeme dauerhaft verfügbar, ausfallsicher und nachhaltig betreibbar sind?
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Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.










