Die Bundestagsfraktionen können im Jahr 2013 auf mehr Geld als in diesem Jahr hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2013 bei 371.258 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 7.751 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um 4,71 Prozent. Die bisherigen Oppositionszuschläge blieben unverändert.
In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2012 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 2,42 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Wie es in der Vorlage weiter heißt, müsste diese Preiserhöhung angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 27 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,65 Prozent für 2012 führen.
Laut Unterrichtung ist es zudem angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 73 Prozent für ihre Personalausgaben notwendig, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2012 zu einer Erhöhung der Leistungen um 4,06 Prozent für 2013 führt.
Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2012 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen „einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt“. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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