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Dringender Sanierungsbedarf bei 221 Brücken von Bundesautobahnen und Bundesstraßen – Vielzahl der Brücken mehr als 40 Jahre alt

AutobahnBei 221 Brücken von Bundesautobahnen und -straßen ist eine umgehende Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung erforderlich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. „Eine Vielzahl der Straßenbrücken in der Verantwortung des Bundes wurde in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren gebaut. Infolge ihrer hohen Beanspruchung vor allem durch den heute vorhandenen Schwerverkehr besteht bei einem maßgeblichen Teil von ihnen erheblicher Sanierungsbedarf“, so die Regierung. Bei einigen Brücken zeige sich, dass aufgrund des Zustands der Bauwerke nur Abriß und Neuplanung in Frage komme.


Insgesamt habe es zum Stichtag 1. September 2012 im Netz der Bundesfernstraßen rund 39.000 Bauwerke mit einer Brückenfläche von rund 30 Millionen Quadratmeter gegeben. Eine Vielzahl dieser Straßenbrücken seien mehr als 40 Jahre alt. In Folge ihrer hohen Beanspruchung vor allem durch den heute vorhandenen Schwerverkehr bestehe bei einem maßgeblichen Teil von ihnen erheblicher Sanierungsbedarf. „Damit diese Brückenbauwerke das aktuelle wie auch das prognostizierte Verkehrsaufkommen sicher aufnehmen können, müssen sie entsprechend den neuesten technischen Erkenntnissen überprüft, ertüchtigt oder gegebenenfalls auch erneuert werden“, so die Bundesregierung.

Sanierungsbedarf

Mit der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entwickelten Strategie zur Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestandes wurde dazu gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und den Straßenbauverwaltungen der Länder ein bundeseinheitliches Vorgehen erarbeitet. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und einer bundesweiten Erhebung wurden zunächst rund 2200 Bauwerke identifiziert, die näher zu untersuchen sind. Dazu kamen zusätzlich weitere etwa 300 Stahl- und Stahlverbundbrücken, die ebenfalls zu überprüfen sind. Vorrangig liegen diese Bauwerke in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Durch die betroffenen Länder werden landesspezifische Handlungskonzepte erarbeitet, wodurch die Anzahl der zu überprüfenden Bauwerke gegebenenfalls, z. B. durch Korridorbetrachtungen bei Bundesautobahnen, ansteigen kann.

Das Gesamtkonzept sieht vor, bei jeder einzelnen der betroffenen Brücken zu prüfen, ob sie den Anforderungen des heutigen und zukünftigen Schwerverkehrs noch genügt. Bei einigen Brücken zeige sich dabei, dass aufgrund des Alters und Zustands der Bauwerke eine wirtschaftlich vertretbare Verstärkung nicht sinnvoll ist. In diesen Fällen werde dann direkt die Neubauplanung aufgenommen. Für die kommenden Jahre ergeben sich bereits jetzt insgesamt 320 notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen (Verstärkungen/Ersatzneubauten). „Weitere werden sukzessive hinzukommen“, so die Regierung.

Gravierende Schäden

Die SPD-Fraktion wollte u.a. wissen, wie viele und welche Brücken im Zuge der Bundesautobahnen und vierspurigen Bundesstraßen laut der Erhebung der Bestands- und Zustandsdaten in die Kategorie ≥ 3,5 (umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung ist erforderlich) fallen.  Zwar wollte sich die Regierung hierzu nicht detalliert äußern, da ihrer Ansicht nach „eine unkommentierte Auflistung von Bauwerken mit entsprechenden Zustandsnoten zu Fehlinterpretationen führt“, alledings „besitzen gegenwärtig 221 Bauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Zustandsnote zwischen 3,5 und 4, die fast ausschließlich auf Schäden mit Defiziten in der Dauerhaftigkeit und Standsicherheit zurückzuführen sind“, so die Regierung.

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Kostenrahmen

Zwar könne derzeit noch keine belastbare Aussage zur Höhe der für Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel getroffen werden, entsprechend einer Kostenabschätzung der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2010 liegen die Kostenschätzung für die ursprünglich 2200 vordringlich zu untersuchenden Bauwerke mit Ertüchtigung durch moderate Instandsetzungen und Verstärkungen zur Sicherung einer weiteren Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 15 Jahren (untere Grenze) bei ca. 3,8 Mrd. Euro und bei einer zukunftsfähigen Ertüchtigung für 50 bis 70 Jahre mit umfangreichen Verstärkungen oder auch teilweiser bzw. kompletter Erneuerung von Bauwerken (obere Grenze) bei 6,7 Mrd. Euro.

– das entspricht ziemlich genau den aktuell befürchteten Kosten des geplanten Berliner Hauptstadtflughafens (Anmk. der Redaktion).

Unter den nachfolgendes Links finden Sie Anwort der Bundesregierung (17/11924) und die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11729).

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