Verkehr
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Kein geschützter Marktzugang für Bieter aus Drittstaaten – jetzt alles geklärt?
EuGH, Urt. v. 22.10.2024 – C-652/22 – „Kolin“
Der Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern, die nicht Teil des GPA oder eines ähnlichen Abkommens sind, war auf europäischer Ebene bereits seit einiger Zeit ein zunehmend konkretes Thema, hat die deutschen Gerichte jedoch bisher lediglich vereinzelt beschäftigt. Während die allermeisten Auftraggeber keine Berührungspunkte mit Bietern aus Drittstaaten haben, ist dies in bestimmten Branchen, z.B. im Verteidigungs- oder Fahrzeugbereich, durchaus von Bedeutung. Die Relevanz des Themas zeigt nicht nur der Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket, sondern auch die Entscheidung des EuGH in Sachen „Kolin Inşaat Turzim sanayi ve Ticaret“ („Kolin“), die massive Konsequenzen für die Beteiligung von Bietern aus nicht vertragsgebundenen Drittstaaten hat.
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Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist seit Jahren in einer tiefen Krise. Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen ist die Steuerung durch den Bund nach wie vor unzureichend. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) aufgrund von drei aktuellen Beratungsberichten in denen auffordert: Der Bund muss endlich seiner Verantwortung als Eigentümer nachkommen.
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Unter dem Titel: „Weitere Verschiebung – S-Bahn-Ausschreibung in Berlin: Die bittere Chronik des Versagens“ berichtet der Berliner Kurier über den aktuelle Stand des Vergabeverfahrens. Nach dpa-Informationen wurde die Frist für die Abgabe von Angeboten erneut verlängert. Der Artikel zeichnet zudem den bisherigen Verfahrensgang über die Dauer von 4 Jahren nach.
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Das OLG Düsseldorf hat das Vergabeverfahren über die Bereitstellung von Schnelladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt (siehe Vergabeblog.de vom 20/06/2023, Nr. 53725). Der Generalanwalt am EuGH hat in dem Vorabentscheidungsersuchen nun seine Schlussanträge vorgelegt.
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Mit einer Sammelausschreibung hat das Land Baden-Württemberg den Ersatz von 31 sanierungsbedürftigen Brücken an Bundesstraßen in die Wege geleitet. Damit können die Planungsarbeiten beginnen.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur haben heute offiziell das Vergabeverfahren zum Aufbau eines Lkw-Schnellladenetzes entlang der Bundesautobahnen gestartet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb der Schnellladeinfrastruktur für batteriebetriebene Lkw und Busse auf rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen.
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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat das Vergabeverfahren für zwei Bahnverbindungen in Ostbayern gestoppt . Der Aufsichtsrat der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) hat beschlossen, die Vergabeverfahren „Expressverkehr Ostbayern“ (München – Hof) und „RE/Ex36“ (München – Prag) aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben. Laut BEG lagen die Angebote in der Summe mehr als eine Milliarde Euro über dem finanziell hinterlegten Erwartungswert. Die BEG will baldmöglichst einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen abgeben.
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Im Rahmen der Brückenmodernisierung sind gegenwärtig für etwa 347 Brückenteilbauwerke Verträge abgeschlossen, um Brücken durch Ersatzneubau, Teilerneuerung oder Verstärkung zu modernisieren.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiert mit einer Online-Informationsveranstaltung zum Ausschreibungsverfahren über Details zur geplanten Ausschreibung für ein flächendeckendes Lkw-Schnellladenetz an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen im Rahmen der Marktkonsultation. Die Ausschreibung soll im September starten.
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Es kommt in der Vergabepraxis immer wieder zu der Situation, dass Bestandsauftragnehmer durch ihre bisherige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Bietern haben. Auftraggeber müssen in dieser Situation streng danach unterscheiden, ob Wettbewerbsvorteile aus der unterschiedlichen Marktstellung der Unternehmen, oder aus den vom Auftraggeber festgelegten Leistungsanforderungen resultieren. Im letztgenannten Fall müssen die Auftraggeber die Wettbewerbsvorteile ausgleichen. Das KG Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung umfassend mit dieser Thematik befasst.