Bei der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss es keine weiteren Änderungen geben. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion (17/9156), in dem unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Volksbegehren gefordert werden, lehnte der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochvormittag vergangene Woche mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Neben der SPD stimmte auch die Linksfraktion dafür.
“Lehren aus Stuttgart 21 ziehen”
In dem Antrag forderte die SPD-Fraktion weiter, dass die Bundesregierung dafür sorgen solle, dass Planfeststellungsverfahren beschleunigt werden, indem mögliche Alternativplanungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit schon in der Vorphase vor Eröffnung des Verfahrens geprüft und zeitraubende Doppelungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden werden. Außerdem sollten die Spielräume der Genehmigungsbehörden zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Anwohnern erweitert werden. Dabei sollten bei Enteignungsverfahren im Zuge von Planungen soziale Härten vermieden werden. Der SPD-Sprecher betonte, dass die Lehren aus Stuttgart 21 gezogen werden müssten. Dieses Projekt bleibe wegen fehlender rechtzeitiger Bürgerbeteiligung weiterhin umstritten.
“Rechtlicher Rahmen unnötig”
Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung unter anderem damit, dass der von der SPD vorgesehene rechtliche Rahmen unnötig sei. Bei der Bürgerbeteiligung seien wie von der Regierung vorgesehen statt starrer Handlungsvorgaben flexible Lösungen notwendig.
Für die Linksfraktion enthält der Antrag eine Palette von sinnvollen Vorschlägen. Auch Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich für eine frühere Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Allerdings kritisierten sie einige Punkte des umfangreichen SPD-Antrages. Deshalb enthielt sich die Fraktion der Stimme.
0 Kommentare