Kaum eine Regelung war im Rahmen der letzten GWB-Reform so umstritten wie die verschärfte “Mittelstandsklausel”. Selbst die Wirtschaftsverbände waren sich nicht einig, während sich in der politischen Auseinandersetzung insbesondere die CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Interessen stark machte. In der Praxis hat sich die Diskussion als viel Lärm um fast nichts erwiesen, die Änderung des § 97 Abs. 3 GWB dürfte für Sprachforscher interessanter sein als für KMU. Das BMWi hat (daher?) nun den Auftrag für ein Gutachten erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen.
Den Zuschlag erhielt die Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen im Verbund mit der Unternehmensberatung BearingPoint und Orrick Rechtsanwälte.
„Im Zentrum des Auftrages steht die Frage, wie die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hände die einschlägige Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen rechtssicher und mit Blick auf den vom Gesetzgeber angestrebten Schutz mittelständischer Unternehmen in der Praxis umsetzen können“, so Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen. „Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland arbeiten seit vielen Jahren an der Schnittstelle zwischen Beschaffern der öffentlichen Hände und Unternehmen und kennen sowohl die Bedürfnisse der Vergabestellen als auch die Gegebenheiten auf der Anbieterseite. Die zunehmende Zahl an Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte zu Fragen der Losaufteilung zeigt deren große Bedeutung für die Vergabepraxis. Ziel des Gutachtens ist es, den Vergabestellen eine praktische Handreichung für den Umgang mit dieser schwierigen Thematik zu geben“, so Theurer.
Gute Sache, finden wir.
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