Das Vergaberecht etabliert sich auch in der Anwaltschaft als eigenständiges Rechtsgebiet. Nun hat sich eine Initiative innerhalb der Anwaltschaft im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) gebildet, einen „Fachanwalt für Vergaberecht“ einzurichten.
Fachanwaltschaften gibt es derzeit bereits für 20 Rechtsgebiete vom Agrar-, über Arbeits-, Erb- bis zum Urheberrecht. Sie werden von der Satzungsversammlung, dem „Anwaltsparlament“ beschlossen. Fachanwaltschaften sollen Rechtssuchenden die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts erleichtern.
Für das Vergaberecht gibt es bisher keine entsprechende Möglichkeit, den Spezialisten zu erkennen. Dies verwundert, da das Vergaberecht mit den Nachprüfungskammern und den Vergabesenaten an den Oberlandesgerichten sogar über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügt.
Wer die Initiative unterstützen möchte, kann dies im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort im Fachausschuss Politik & Markt.
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