Über 10.000 kommunale Straßenbrücken müssen bis 2030 ersetzt werden. Das sind rund 15 % der insgesamt 66.700 kommunalen Straßenbrücken in Deutschland. Darüber hinaus befindet sich jede zweite Brücke in einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Dies geht aus der Studie „Ersatzneubau Kommunale Straßenbrücken“ des Instituts für Urbanistik (Difu) hervor.
Die Studie wurde im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden (BBS) und der Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) erstellt. Danach beläuft sich der Investitionsbedarf alleine für den Ersatzneubau auf rund 11 Milliarden Euro.
„Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt investieren und sanieren, damit unser starker Wirtschaftsstandort nicht durch eine marode Infrastruktur gefährdet wird“, erklärten die Verbände bei der Vorstellung der Gemeinschaftsstudie in Berlin. „Das heißt Straßen, Brücken, Schienen- und Wasserwege müssen schleunigst modernisiert werden“, ergänzte Dieter Schweer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, „denn unser industrieller Kern basiert auf realen Produkten, die nur über eine exzellent ausgebaute Verkehrsinfrastruktur zum Kunden gelangen.“
Investitionsbedarf von elf Milliarden Euro
Laut Studie beläuft sich der Investitionsbedarf alleine für den Ersatzneubau auf rund elf Milliarden Euro bis 2030 beziehungsweise 630 Millionen Euro jährlich. Rechne man den Teil-Ersatzneubau hinzu, summiere sich der Investitionsbedarf auf 16 Milliarden Euro beziehungsweise 930 Millionen Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände Bund, Länder und Gemeinden auf, den Erhalt der kommunalen Straßenbrücken als Gemeinschaftsaufgabe aufzufassen und so den öffentlichen Werteverzehr zu stoppen. „Den Ländern sitzt die Schuldenbremse im Nacken. Sie haben ihre Investitionszuweisungen an die Kommunen deutlich zurückgefahren. Die Kommunen dürfen nicht zum Opfer der rigiden Konsolidierungspolitik der Länder werden. Wir rufen die Länder daher auf, ihre Investitionszuweisungen wieder auf das Niveau der Jahre vor der Kapitalmarktkrise aufzustocken, d. h. mindestens um 1,2 Milliarden Euro. Die kommunalen Haushalte müssen gestärkt und dürfen nicht weiter geschwächt werden“, betonte Andreas Kern, Präsident des BBS.
„In diesem Sinne finden wir es richtig und gut, dass sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz verständigt haben“, so Kern weiter. Marcus Becker, Vizepräsident Wirtschaft des HDB, ergänzte: „Allerdings hat die Regelung einen schweren Webfehler. Sie sieht keine Zweckbindung der Mittel zu Gunsten der kommunalen Verkehrsinvestitionen vor. Die Länder sollten sich verpflichten, die Bundesmittel den Kommunen für Verkehrsinvestitionen weiterzureichen“, forderte Becker im Namen aller beteiligten Verbände.
Für Becker ist auch der Bund weiter mit im Spiel. „Er muss sich vor allem um die Brücken im Zuge „seiner“ Bundesstraßen kümmern, soweit deren Ersatz Sache der Kommunen ist. Wir schlagen vor, dass der Bund die Möglichkeiten des § 5a Bundesfernstraßengesetz nutzt und die Kommunen beim Ersatzneubau von Brücken unterstützt. Wir denken hier an ein Brückenbauprogramm, das mit 300 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden sollte.“ Ganz generell sollten wir alle darüber nachdenken, wie öffentliche Mittel effizienter und nachhaltiger eingesetzt werden könnten, regte Becker an. Er plädierte dafür, die Möglichkeiten öffentlich-privater Partnerschaften auch im Bereich der kommunalen Brücken stärker zu nutzen.
Auch Dr. Bernhard Hauke, Sprecher der Geschäftsführung bauforumstahl, sieht die Länder vor allem im Bereich der Planung und Organisation in der Pflicht. „Die Landesstraßenbaubehörden müssen die kommunalen Baubehörden personell unterstützen, damit in absehbarer Zeit Ersatzbaumaßnahmen umgesetzt werden können.“ Zudem schlägt Hauke vor, private Dienstleister stärker als bisher in den Planungsprozess einzubeziehen. Eine sinnvolle Möglichkeit dafür seien Design-and-Build-Ausschreibungen mit klar beschriebenen Bewertungskriterien, bei denen Planung und Herstellung des Brückenbauwerkes an eine Bietergemeinschaft vergeben würden. „Ein solches Vorgehen entlastet nicht nur die kommunalen Planungsbehörden, sondern kommt auch den Möglichkeiten der meisten kleinen und mittleren Unternehmen entgegen“, betonte Hauke.
(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.)
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