Die neue Freiheit, die das Konjunkturpaket 2 seinerzeit mit sich brachte, will man in Schleswig-Holstein offenbar nicht mehr missen: Die Landesregierung hat am 12. November einem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums folgend die seinerzeit erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erneut bis Ende 2015 verlängert.
Die Wertgrenzen sind:
VOL/A: Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 €
VOB/A: Freihändige Vergaben bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 €.
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