Wie bereits angekündigt hat die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf vom Oktober zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet. Ab 1.1.2014 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (alt: 130.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (alt: 200.000 EUR),
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (alt: 400.000 EUR)
- Bauaufträge: 5.186.000 EUR (alt: 5.000.000 EUR),
- Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 € (alt: 400.000 EUR)
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