Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Neben zwei Bundesgerichten werden in den neun Bundesländern jeweils Verwaltungsgerichte mit grundsätzlicher Zuständigkeit für Vergabeentscheidungen eingerichtet, deren Entscheidungen vor dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar sind. Die bisher zuständigen Sonderbehörden fallen weg.
Mit der Reform wurden zudem die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt. Diesbezügliche Bestimmungen sind seit 12. Juli dieses Jahres in Kraft. Das Änderungsgesetz des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 finden Sie hier.
Quelle: IHK Erfuhrt
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