Der “Gemeinsame Runderlass Öffentliches Auftragswesen” des Landes Hessen vom 1. 11. 2007 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit zum 31.12.2013 um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2014 verlängert worden.
Der Runderlass (StAnz. 48/2007 S. 2386) wurde zuletzt geändert durch Erlass vom 27.11 .2012, der dessen Gültigkeit von Ende 2012 bis Ende 2013 verlängerte. Inhaltlich hat sich nun abermals nichts geändert, es wurde in Nr. 14 Abs. 2 nur die Jahreszahl 2013 durch 2014 ersetzt.
Sie finden den Erlass unter StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561, oder alternativ das verlängerte Original hier.
Der Link (verlängertes Original) führt noch zu der konsolidierten Fassung 2012. Eine neue konsolidierte Fassung wurde bisher von der ABSt noch nicht veröffentlicht.