Die Europäische Kommission hat Schweden aufgefordert, wirksame Nachprüfungsverfahren für unrechtmäßig vergebene öffentliche Dienstleistungskonzessionen vorzusehen. Die Kommission ist insbesondere der Auffassung, dass das schwedische Rechtssystem nicht die erforderlichen Möglichkeiten für die Wiederherstellung der Transparenz von Konzessionsvergabeverfahren bietet, die erforderlichenfalls bis hin zu einem erneuten Vergabeverfahren gehen müssten.
Solange keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, verstoße Schweden gegen die EU-Vorschriften zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes.
“Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass dieser Verstoß mit der ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Konzessionsrichtlinie definitiv abgestellt wird, die bis zum 18. April 2016 in schwedisches Recht umgesetzt werden muss; sie ist jedoch der Auffassung, dass der kontinuierliche Verstoß nicht erst zu diesem noch weit in der Zukunft liegenden Termin abgestellt werden kann, sondern dass eine schnellere und wirksamere Lösung Not tut”, heißt es aus Brüssel.
Deshalb fordert die Kommission Schweden in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens) auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das EU-Recht in vollem Umfang einzuhalten. Erhält die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort der schwedischen Behörden, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
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