Die Brandenburgische Landesregierung hat eine Evaluation des brandenburgischen Landesvergabegesetzes vorgelegt.
„Die fachliche Bewertung des brandenburgischen Vergabegesetzes hat gezeigt, dass es richtig war, das Gesetz vor drei Jahren auf den Weg zu bringen. Denn eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind Grundvoraussetzungen für Wohlstand und sozialen Frieden. Befürchtungen, das Gesetz könnte negative Auswirkungen auf die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren haben, haben sich in der Praxis nicht bestätigt Ebenso erfreulich ist, dass die öffentlichen Auftraggeber ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben des Gesetzes nachkommen, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute.
„Soweit der Bericht Vollzugsdefizite bei der Anwendung der Kontrollinstrumente aufzeigt, nimmt die Landesregierung dies zum Anlass, Möglichkeiten der Vereinfachung bzw. Entlastung zu prüfen“, so der Minister weiter. Ebenso werde zu gegebener Zeit geprüft, „welche Auswirkungen die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes auf die Zukunft des Vergabegesetzes haben wird“.
Die Landesregierung hatte in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag beschlossen, dem Landtag den Bericht zur Evaluation des brandenburgischen Vergabegesetzes zu übermitteln.
Hintergrund sind die Regelung des § 14 BbgVergG und eine Entschließung des Landtages, die die Landesregierung auffordert, die Wirksamkeit der Regelungen des Vergabegesetzes als auch den gesetzlich vorgesehenen Kostenausgleich für die Kommunen für die Durchführung des Gesetzes zu überprüfen.
Der Bericht kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
Die öffentlichen Auftraggeber kommen ihren Verpflichtungen aus dem Vergabegesetz nach. Befürchtungen, kleine und mittlere Unternehmen könnten sich weniger an Vergabeverfahren beteiligen, haben sich in der Praxis im Wesentlichen nicht bestätigt. Öffentliche Auftraggeber sehen in der Umsetzung des Vergabegesetzes ausweislich des Evaluierungsergebnisses auch eine Erhöhung des Verwaltungsaufwands. Das gilt etwa für vorgeschriebene Prüfungen und Kontrollen. Zudem sind Vollzugsdefizite bei der Anwendung der Kontrollmechanismen, bei der Verhängung von Vertragsstrafen sowie im Bereich der Kostenerstattung festzustellen.
Die Landesregierung wird diese sich aus der Evaluierung ergebenden Aspekte zum Anlass nehmen, eine Optimierung der Bestimmungen vorzunehmen.
Quelle: Brandenburgisches Wirtschaftsministerium
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