Die Europäische Kommission Italien heute aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu befolgen.
Die Gemeinden Varese und Casciago haben für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Bereich der Abfallentsorgung an ein privatisiertes Unternehmen kein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt. Außerdem hat Italien Rechtsvorschriften erlassen, nach denen ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren an Unternehmen mit privater Beteiligung vergebene Verträge bis zum Auslaufdatum in Kraft bleiben.
Die Kommission befürchtet, dass diese Situation Unternehmen in ganz Europa die Möglichkeit nimmt, in den Markt einzutreten und – auch im Interesse der Steuerzahler – Leistungen zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu erbringen.
Da Italien noch keine Abhilfe geschaffen hat, fordert die Kommission das Land mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens, auf, Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts zu ergreifen. Teilen die italienischen Behörden nicht binnen zwei Monaten Maßnahmen mit, durch die der Verstoß gegen das EU-Recht abgestellt wird, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Angelegenheit befassen.
Quelle: EU-Kommission
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