Arbeitsbedingungen bei den Herstellern sollen künftig beim Einkauf von IT-Hardware und IT-Dienstleistungen durch die öffentliche Hand eine noch größere Rolle spielen. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) haben sich dazu auf eine Erweiterung der vor einem Jahr beschlossenen Mustererklärung zu sozial nachhaltigen Arbeitsbedingungen verständigt, die heute in Bonn vorgestellt wurde.
„Das Beschaffungsamt ist sich seiner Verantwortung bewusst, beim Einkauf nicht nur ökologische und ökonomische, sondern auch soziale Aspekte – wo immer möglich – zu berücksichtigen“, sagt Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA. „Wir unterstützen den Staat beim sozial nachhaltigen Einkauf. Die Herausforderungen liegen insbesondere in der komplexen Lieferkette. Es greifen unterschiedlichste Kulturen, Wirtschafts- und Rechtsräume ineinander“, sagt Dr. Joachim Bühler, Mitglied der BITKOM- Geschäftsleitung.
Das neue Formular richtet sich an staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen und kann ohne weitere Anpassungen künftig nicht nur für Ausschreibungen von IT-Hardware, sondern auch für IT- Dienstleistungen verwendet werden. Es stellt sicher, dass der Bieter die ILO-Kernarbeitsnormen einhält und hilft ihm mit einem Fragenkatalog dabei, diese auch bei seinen Lieferanten sicherzustellen. Zu den Kernarbeitsnormen gehört, dass Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. Durch die Neufassung hat der öffentliche Einkäufer erstmals die Möglichkeit, eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen vor Ort vorzunehmen.
Bund, Länder und Kommunen geben jährlich mehr als 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und Dienstleistungen aus. Die Mustererklärung führt die inzwischen zweijährige Zusammenarbeit zwischen BITKOM und dem Beschaffungsamt des BMI fort. „Nur mit einer schrittweisen Implementierung der sozialen Nachhaltigkeit in die Lieferkette kommen wir ans Ziel. Hierfür setzen wir kontinuierlich Impulse“, sagt Dr. Settekorn. Im Rahmen eines Stufenplans soll die Mustererklärung nach und nach weiterentwickelt und ausgeweitet werden. „Wir haben zwar schon viel erreicht, wollen aber mehr. Als Nächstes haben wir uns daher auf die Erweiterung um Softwareleistungen verständigt“, so Dr. Bühler.
Die neue Mustererklärung wurde anlässlich der gemeinsamen Fachtagung „Sozial nachhaltiger und ökologischer IT-Einkauf der öffentlichen Hand“ heute im Beschaffungsamt in Bonn veröffentlicht. Sie ist unter http://www.nachhaltige-beschaffung.info frei verfügbar.
Quelle: Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
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