Die Bezirksregierung Münster hat zum 1. Januar 2015 eine erweiterte Funktion im Bereich der Prüfung von Vergabeverfahren übernommen.
Aus der Vergabekammer für die Bezirksregierung Münster ist die Vergabekammer Westfalen mit der Zuständigkeit für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster geworden. Sie ist somit für den westfälischen Landesteil zuständig.
Auch die Vergabekammern im Rheinland (Düsseldorf und Köln) wurden zu einer Vergabekammer mit Sitz in Köln zusammengefasst. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Nordrhein-Westfalen daher – ohne die Vergabekammern des Bundes – nur noch zwei statt der bisherigen fünf Vergabekammern, nämlich die Westfalenkammer in Münster und die Rheinlandkammer in Köln.