Kaum einer hat davon Notiz genommen: Auf die ursprünglich im Rahmen des Konjunkturpaketes eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen will man Land auf, Land ab nicht mehr verzichten: Nach Mecklenburg-Vorpommern hat auch Hessen seinen entsprechenden Vergabeerlass verlängert: „Der Gemeinsame Runderlass vom 1. November 2007, zuletzt geändert durch Erlass vom 2. Dezember 2013, wird […] wie folgt geändert: In Nr. 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „2014“ ersetzt durch „2015“.“
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