Die Kommunalrichtlinie eröffnet Städten und Gemeinden den Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine Einstiegsberatung beantragen. Auch bei der Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten ist eine Förderung möglich, beispielsweise für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften. Neu geschaffene Stellen für kommunale Klimaschutzmanagerinnen und -managern sind ebenfalls förderungswürdig.
Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie finanzielle Unterstützung für Investitionen, zum Beispiel für den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität stehen die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, zum Beispiel durch den Aufbau von Mobilitätsstationen und die Verbesserung von Wegweisungssystemen, im Vordergrund.
Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
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