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BMWi: Aktualisiertes Rundschreiben zur Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein aktuelles Rundschreiben zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF und § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO – Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit vorgelegt.

Darin wird “nochmals auf den sehr engen Anwendungsbereich der Vorschriften” hingewiesen, “die aus äußerst dringlichen zwingenden Gründen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb ermöglichen”.

Das Rundschreiben erläutert sodann detailliert die Voraussetzungen, die für einen Verzicht auf eine EU-weite Bekanntmachung vorliegen müssen.

Sie finden das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

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