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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/03/2015 Nr. 21853

Niedersachsen: Hinweise zu § 2 NWertVO ergänzt

Die Anwendungshinweise zu § 2 NWertVO (Schätzung der Auftragswerte sowie Teil-/ Fachlosbildung) wurden überarbeitet, da in der Vergangenheit häufig Unsicherheiten bei der Auslegung der Regelung auftraten.

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